cc) Aufgrund der Schilderungen der anwesenden Personen ist davon auszugehen, dass diese die Situation ernst nahmen, als der Beschuldigte die Messer behändigte. Der Privatkläger verliess die Wohnung wohl auch auf Anraten von M.________ hin, welcher die Türe hinter dem Privatkläger schloss, um den Beschuldigten davon abzuhalten, dem Privatkläger nacheilen zu können. L.________ und K.________ griffen ein und nahmen dem Beschuldigten das Messer ab.