_ habe dann von der Seite eingegriffen und er (K.________) habe dem Beschuldigten das Messer abgenommen. Ungefähr einen halben Meter bevor der Beschuldigte den Privatkläger erreicht habe, sei dies passiert (U-act. 8.1.15, Frage 7; U-act. 10.0.15, Fragen 8 und 53-60).