10.0.14, Fragen 9, 33 und 41-52). Der Beschuldigte habe seiner Ansicht nach die Absicht gehabt, den Privatkläger zu verletzen, weil man sich in so einem Aggressionszustand einfach nicht mehr selbst beherrschen könne. Es habe so ausgesehen, dass der Beschuldigte mit dem Messer auf den Privatkläger losgehen wollte (U-act. 10.0.14, Fragen 49 und 50). K.________ schilderte den gesamten Vorfall etwas anders als die übrigen Beteiligten. Entgegen den Aussagen sämtlicher anderen Beteiligten gab er als einziger an, der Beschuldigte sei mit dem Messer in der Hand auf den Privatkläger zugegangen und ihm immer näher gekommen. L.________ habe dann von der Seite eingegriffen und er (K.______