L.________ gab an, der Beschuldigte sei zur Kücheninsel gelaufen und habe zwei Messer aus der Schublade genommen. Währenddessen habe er immer wieder gesagt, dass er den Privatkläger umbringen werde. Der Privatkläger sei dann Richtung Wohnungstür gelaufen und der Beschuldigte sei ihm gefolgt, da habe er (L.________) von der Seite eingegriffen (U-act. 10.0.04, Frage 10; Kantonsgericht Schwyz 39