bb) Was der Beschuldigte mit dem Messer beabsichtigte zu tun, wenn der Privatkläger die Wohnung nicht verlassen hätte, betrifft seine innere Einstellung. Er sagte aus, er habe dem Privatkläger nur Angst machen wollen (U-act. 10.0.17, Frage 8; STK 2017 16, KG-act. 13, S. 13 Frage 71). Demgegenüber gab der Privatkläger an, er habe gemerkt, dass es ernst werde, als der Beschuldigte zur Messerschublade gelaufen sei. Er (der Beschuldigte) habe immer gesagt, er werde ihn töten, bzw. herunterstechen (U-act. 8.1.14, Fragen 17, 18 und 30-35; U-act. 10.0.16, Fragen 12 und 71-77). L.________ gab an, der Beschuldigte sei zur Kücheninsel gelaufen und habe zwei Messer aus der Schublade genommen.