10.0.12, Fragen 8, 59, 61 und 62) und M.________ (U-act. 10.0.14, Fragen 9, 33 und 41-52). Auf diesen Sachverhalt kann somit abgestellt werden. c) aa) Indem der Beschuldigte das Messer behändigte, Todesdrohungen aussprach und mit dem Messer in der Hand auf den Privatkläger zuging, er- Kantonsgericht Schwyz 38