gen, anständig mit seiner Mutter zu sprechen, erscheint wenig nachvollziehbar. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte durch die verbale Auseinandersetzung mit dem Privatkläger persönlich provoziert bzw. durch seine misslungenen Angriffe gedemütigt fühlte und den Privatkläger wegen seines in seinen Augen ungehörigen Verhaltens bestrafen wollte. Der Beschuldigte war somit in erster Linie vielmehr von seiner Wut getrieben. Sodann gab er selbst an, er habe erst aufgehört, als K.________ gekommen sei und gesagt habe, sie sollen aufhören (Vi-act. 29, S. 6 Frage 29).