In dieses Bild passt, dass der Beschuldigte, nachdem er zunächst mit den Faustschlägen und danach mit Stuhlschlägen erfolglos blieb, die Intensität seines Handelns weiter steigerte, indem er auf den Privatkläger losging, sich mit seinem ganzen Gewicht auf ihn setzte und ihn beidhändig würgte. Dass es dem Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt immer noch darum ging, den Privatkläger dazu zu brin- Kantonsgericht Schwyz 34