Er habe erreichen wollen, dass er (der Privatkläger) mal anständig mit seiner Mutter spreche und nicht immer mit Gewalt reagiere. Der Privatkläger habe ihn aber provoziert und zur Weissglut gebracht (Vi-act. 29, S. 7 Frage 33 und S. 11 Frage 64). In dieses Bild passt, dass der Beschuldigte, nachdem er zunächst mit den Faustschlägen und danach mit Stuhlschlägen erfolglos blieb, die Intensität seines Handelns weiter steigerte, indem er auf den Privatkläger losging, sich mit seinem ganzen Gewicht auf ihn setzte und ihn beidhändig würgte.