Sodann schützte das Bundesgericht die Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Tötung bei einem Täter, der sein Opfer, das an einer schweren Herzkrankheit litt, attackierte und einhändig massiv würgte, sodass eine unmittelbare Lebensgefahr durch ein Gutachten des IRM Zürich festgestellt wurde. Das Bundesgericht führte aus, es bleibe in diesem Zusammenhang unerheblich, wie lange das Kantonsgericht Schwyz 33