Durch sein Gewicht seien sie dann auf das Sofa gefallen. Die Würgerei habe vielleicht 20 bis 25 Sekunden gedauert, ehe K.________ eingeschritten sei (Vi-act. 29, S. 4 f. Frage 16, S. 6 Fragen 27-29). Der Privatkläger habe sich nicht in unmittelbarer Lebensgefahr befunden, sonst wäre er nicht so schnell wieder aufgestanden (Vi-act. 29, S. 7 Frage 32). Er habe dem Privatkläger mit seinem Vorgehen zeigen wollen, dass es so nicht gehen würde, dass er seine Mutter nicht so behandeln könne. Er habe erreichen wollen, dass der Privatkläger mal anständig mit ihr spreche und nicht immer mit Gewalt reagiere. Der Privatkläger habe ihn aber immer provoziert und beleidigt (Vi-act.