cc) Der Beschuldigte sagte zunächst aus, er habe den Privatkläger nicht gewürgt, sondern dieser habe ihn gewürgt und er habe dessen Hände von seinem Hals weggerissen (U-act. 10.0.01, Fragen 22-25; U-act. 10.0.03, Fragen 7 und 12). An der Schlusseinvernahme vom 10. März 2016 sagte er, sie hätten sich gegenseitig während ungefähr fünf bis zehn Sekunden gewürgt (U-act. 10.0.17, Frage 8). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. Dezember 2016 gab er sodann zu Protokoll, er sei um den Tisch herum zum Privatkläger gegangen und sie hätten sich gegenseitig gepackt. Der Privatkläger habe ihn gekratzt und gewürgt und umgekehrt. Durch sein Gewicht seien sie dann auf das Sofa gefallen.