bb) Der Zeuge K.________ gab an, es habe ein Gerangel auf dem Sofa gegeben, bei welchem der Beschuldigte die Oberhand gewonnen habe und sich auf den Privatkläger habe knien können. Er habe den Privatkläger dann mit beiden Händen am Hals gewürgt. Als sein Bruder ihn um Hilfe gerufen habe – es sei mehr ein Keuchen als ein Rufen gewesen – sei er hingegangen und habe die beiden getrennt bzw. den Beschuldigten an den Schultern zurückgezogen, woraufhin dieser sofort vom Privatkläger abgelassen habe (U-act. 8.1.15, Frage 7;