bb) K.________ sagte aus, nachdem der Beschuldigte zu Boden gefallen sei, sei er ausgerastet, habe einen Stuhl genommen, schräg über den Kopf ausgeholt und versucht, den Privatkläger damit zu schlagen, dieser habe den Schlag aber abwehren können (U-act. 8.1.15, Frage 7; U-act. 10.0.15, Frage 8). Der Schlag sei irgendwie träge gewesen (U-act. 10.0.15, Frage 30). Es sei ein „unvollendeter Versuch und ein Versuch“ gewesen; das erste Mal habe er den Stuhl nachgreifen müssen (U-act. 10.0.15, Frage 32).