1 StGB sowie des Versuchs dazu schuldig zu sprechen. Zur Begründung lässt er ausführen, dass jemand, der einem anderen einen Stuhl über den Kopf schlagen wolle, die Absicht habe, diesen ernstlich zu verletzen. Die Handlungen seien daher zumindest als versuchte einfache Körperverletzungen zu qualifizieren (STK 2017 16, KG-act. 13/2, S. 4). Kantonsgericht Schwyz 21