Sodann erkannte es auch bei einem harten Faustschlag ins Gesicht, der beim Geschädigten Schmerzen unterhalb des Auges und ein Schwindelgefühl hervorrief, auf einen leichten Fall der einfachen Körperverletzung (BGer, Urteil 6S.386/2003 vom 18. Mai 2004, E. 3). Ferner qualifizierte das Bundesgericht zwei Schläge mit der flachen Hand, so dass eine Zahnprothese in die Brüche ging und die Geschädigte im Trommelfell blutete, als einfache Körperverletzung (BGer, Urteil 6B_706/2011 vom 3. April 2012, E. 4.4.2).