er sprach von „Flättern“ oder Faustschlägen. Mit Gutachten vom 3. Februar 2015 stellte das IRM Zürich nebst den Verletzungen am Hals (vgl. E. 4b.dd nachfolgend) kleinere Hautabschürfungen an der Nase, der rechten Wange und beiden Armen sowie mehrere Hautunterblutungen am Brustkorb und an beiden Armen fest, die zum einen durch eine tangential schürfende Gewalteinwirkung (z.B. Kratzen mit Fingernägeln) und zum andern durch ein Anschlagen an einen harten Gegenstand mit glatter Oberfläche (z.B. eine Faust oder ein Möbelstück) entstanden sind.