drei sagten aus, der Beschuldigte habe zuerst zugeschlagen. Sodann sagte der Privatkläger stets, der Beschuldigte habe drei Mal zugeschlagen, ehe er sich gewehrt habe. Auch L.________ sprach davon, dass der Beschuldigte circa drei Mal zugeschlagen habe, bevor sich der Privatkläger gewehrt habe. Einzig K.________ sprach davon, dass der Beschuldigte lediglich zwei Mal zugeschlagen habe. Ferner sagten der Privatkläger und K.________ aus, der Beschuldigte habe mit der Faust geschlagen. L.________ Aussagen sind demgegenüber weniger klar; er sprach von „Flättern“ oder Faustschlägen.