4.1.12, Fragen 10-12). An der Schlusseinvernahme vom 10. März 2016 sowie an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. Dezember 2016 führte der Beschuldigte aus, er sei zum Sofa gegangen und habe zum Privatkläger gesagt, er solle aufhören, ihn zu beschimpfen. Er habe den Privatkläger geschüttelt und gesagt, er solle aufhören, woraufhin ihn der Privatkläger weggestossen habe. Er habe ihm dann gesagt, es würde jetzt reichen, er werde ihm sonst eine „putzen“. Daraufhin habe der Privatkläger gesagt, er (der Beschuldigte) würde sich nicht trauen bzw. er solle ihn doch schlagen. Dann habe er ihm mit der linken Hand eine Ohrfeige gegeben resp.