ee) Der Beschuldigte sagte zunächst aus, er habe den Privatkläger am Kragen packen wollen, danach habe ihm dieser mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen (U-act. 10.0.01, Frage 17). Während der verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Privatkläger und dessen Mutter habe er zum Privatkläger gesagt, es reiche jetzt. Daraufhin habe ihm der Privatkläger zwei Schläge ins Gesicht verpasst (U-act. 10.0.03, Frage 8). Einen Tag später fand die Haftverhandlung statt und der Beschuldigte führte zur Auseinandersetzung mit dem Privatkläger aus, er könne nicht sagen, wer zuerst zugeschlagen habe, es habe Faustschläge gegeben und es sei „radikal“ geworden (U-act. 4.1.12, Fragen 10-12).