b) aa) Der Privatkläger gab an, der Beschuldigte habe ihn, ohne es vorher anzukündigen bzw. mit den Worten „wie sprichst du mit mir“, circa drei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen (U-act. 8.1.14, Fragen 10 und 12; U-act. 10.0.16, Fragen 12, 30, 31, 34, 35 und 38). Er sei zwei Mal auf der rechten und einmal auf der linken Gesichtshälfte getroffen worden und habe dadurch Verletzungen erlitten (U-act. 8.1.14, Fragen 13 und 14; U-act. 10.0.16, Fragen 31 und 32). Nach diesen drei Schlägen habe er einmal zurückgeschlagen, woraufhin der Beschuldigte nach hinten gefallen sei (U-act. 8.1.14, Frage 10; U-act. 10.0.16, Fragen 12 und 39-45).