Daraufhin habe er einen weiteren Schlag mit dem Stuhl geführt, welchem der Privatkläger aber habe ausweichen können (Anklagesachverhalt Ziffer 3). In der Folge habe der Beschuldigte den Stuhl abgestellt und sei erneut auf den Privatkläger losgegangen, wobei beide auf das Sofa gestürzt seien. Dort habe sich der Beschuldigte auf den Privatkläger gesetzt und diesen mit beiden Händen am Hals gewürgt, bis dieser Würge- bzw. Keuchgeräusche von sich gegeben habe. Der Beschuldigte habe vom Privatkläger ablassen müssen, weil er von dessen Bruder K.________ und dessen Freund L.________ weggerissen worden sei (Anklagesachverhalt Ziffer 4).