F.________strasse xx in Altendorf in eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Privatkläger und seiner Mutter J.________ eingemischt haben, woraus eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger entstanden sei. Im Einzelnen soll der Beschuldigte den Privatkläger zunächst ohne Vorwarnung dreimal abwechselnd mit der rechten und der linken Faust ins Gesicht geschlagen haben (Anklagesachverhalt Ziffer 1).