Kantonsgericht Schwyz 8 5. In Aufhebung von Ziff. 4 und 5 des Urteilsdispositivs sei die Freiheitsstrafe des Beschuldigten unter Anrechnung von 61 Tagen Untersuchungshaft zu vollziehen. 6. Unter Kostenfolge zulasten des Beschuldigten. b) B.________ meldete seinerseits am 22. Dezember 2016 im Strafverfahren gegen D.________ Berufung an (STK 2017 17, KG-act. 2). Seine Berufungserklärung reichte er am 12. April 2017 ein und stellte folgende Rechtsbegehren (STK 2017 17, KG-act. 3):