_ auferlegt. Bezüglich der Kosten für die amtliche Verteidigung und den Anwalt der ersten Stunde bleibt Ziff. 11 vorbehalten. 9. D.________ wird für die erlittene Untersuchungshaft keine Entschädigung zugesprochen. 10. Auf die Prozessentschädigungsforderung von B.________ wird nicht eingetreten (Art. 433 Abs. 2 StPO). 11. Amtliche Verteidigung und Anwalt der ersten Stunde: Kantonsgericht Schwyz 7