In diesem Verfahren konstituierte sich B.________ am 12. Dezember 2014 als Zivil- und Strafkläger (U-act. 2.2.04) und beantragte nebst einem Schuldspruch im Sinne der Anklage, D.________ sei zu verpflichten, ihm eine Genugtuung von Fr. 10‘000.00, Schadenersatz von Fr. 152.70, eine Umtriebsentschädigung von Fr. 500.00 sowie eine angemessene Prozessentschädigung zu bezahlen (Vi-act. 29). Der Verteidiger von D.________ stellte folgende Anträge (Vi-act. 29):