Ferner sagte der Geschädigte bei der Polizei unter anderem aus (vgl. U- act. 8.1.03 Nr. 3): (…) Hinter mir sah ich im Rückspiegel dann ein schwarzes Auto, welches mir sehr nahe auffuhr. Dieses Fahrzeug blieb so nahe hinter mir, bis es zweispurig wurde vor Rothenthurm. Dann scherte es aus und überholte mich relativ schnell. Daraufhin gab ich ihm Lichthupe. Dann war es so, dass er ca. 200/300 Meter weiter vorne wieder auf die linke Spur fuhr und langsamer wurde, sodass wir beide auf gleiche Höhe kamen.