Dies ist an sich zutreffend. Vorliegend jedoch wird der fragliche Doppelspurbereich zwischen Sattel und Rothenthurm von ca. 1.3 km bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h in knapp einer Minute und bei einer solchen von 100 km/h in rund 47 Sekunden zurückgelegt. Der Geschädigte gab in der Voruntersuchung zu Protokoll, der Schikanestopp habe etwa in der Hälfte dieses doppelspurigen Strassenabschnitts stattgefunden (U-act. 8.1.03 Nr. 11). Nach dem Anhalten seien sie etwa fünf Sekunden stillgestanden, bevor der Beschuldigte ziemlich Kantonsgericht Schwyz 5