b) D.________ wird für seine Aufwendungen für die Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren mit Fr. 1‘200.00 aus der Bezirkskasse entschädigt. c) D.________ wird keine Genugtuung zugesprochen. 7. Die Kosten der Berufungsverfahren STK 2017 12 und 13 von Fr. 6‘000.00 werden wie folgt verteilt: a) A.________ werden von Fr. 3‘000.00 20 % (Fr. 600.00) auferlegt und mit dessen Sicherheitsleistung in Höhe von Fr. 3‘000.00 verrechnet. b) C.________ werden von Fr. 3‘000.00 50 % (Fr. 1‘500.00) auferlegt und mit dessen Sicherheitsleistung in Höhe von Fr. 3‘000.00 verrechnet.