1.1.04, S. 4/33), ist davon auszugehen, dass der Lebensaufwand für sich und seine Ehefrau zumindest in gleicher Höhe ausfällt wie der Unterstützungsbeitrag an seine Kinder. In diesem Sinne ist von einem geschätzten monatlichen Lebensaufwand von insgesamt Fr. 14‘700.00 (= Fr. 9‘700.00 + Fr. 5‘000.00) auszugehen. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs für Krankenkasse und Steuern von 20 % sowie eines Unterstützungsabzugs für die Ehefrau von 15 % beträgt das monatliche Einkommen Fr. 9‘555.00. Die Tagessatzhöhe ist somit auf abgerundet Fr. 310.00 (= Fr. 9‘555.00 / 30) festzulegen.