mit bezahlt der Beschuldigte für die genannten Posten monatlich gerundet Fr. 9‘700.00 (= Fr. 500.00 + Fr. 410.00 + Fr. 420.00 + Fr. 1‘000.00 + Fr. 3‘000.00 + Fr. 1‘000.00 + Fr. 3‘366.15). Hinzu kommen die Ausgaben für den Lebensunterhalt von sich und seiner Frau, zu denen keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen. Angesichts dessen, dass der Beschuldigte seine Kinder freiwillig mit Fr. 5‘000.00 monatlich unterstützt und er gemäss der Steuererklärung 2014 über zwei Motorfahrzeuge sowie drei Motorräder verfügt (U-act. 1.1.04, S. 4/33), ist davon auszugehen, dass der Lebensaufwand für sich und seine Ehefrau zumindest in gleicher Höhe ausfällt wie der Unterstützungsbeitrag an seine Kinder.