cc) Der Beschuldigte gab an der Berufungsverhandlung an, die Krankenkassenprämien für seine Frau (Fr. 500.00 pro Monat), seinen Sohn (Fr. 410.00 pro Monat) und für sich selbst (Fr. 420.00 pro Monat) zu bezahlen (KG-act. 41, S. 3 Frage 9). Darüber hinaus komme er für den gesamten Lebensunterhalt seines Sohnes auf, was zusätzlich ca. Fr. 1‘000.00 im Monat ausmache (KG-act. 41, S. 4 Fragen 11-15). Des Weiteren unterstütze er seine ältere Tochter monatlich mit Fr. 3‘000.00 und die jüngere mit Fr. 1‘000.00 (KG-act. 41, S. 4 Frage 19). Sodann geht aus der Steuererklärung 2014 hervor (U-act.