Gegen diese Verfügung erhob der Beschuldigte am 31. August 2015 (recte: 31. Juli 2015) Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern und beantragte, die Einstellungsverfügung vom 20. Juli 2015 im Strafverfahren gegen C.________ sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern anzuweisen, die Untersuchung wieder aufzunehmen (U-act. 8.1.04, S. 5). In der gleichen Eingabe bezeichnete er A.________ und C.________ als verbrecherisches Duo (U-act. 8.1.04, S. 3).