b) Der Beschuldigte erstattete gegen C.________ am 10. November 2014 eine Strafanzeige wegen Erpressung evtl. Nötigung (U-act. 8.1.03, S. 5; U- act. 10.1.03, Fragen 20 und 30; Vi-act. 23, S. 12; U-act. beigezogene Akten, Einstellungsverfügung vom 20. Juli 2015). Mit Verfügung vom 20. Juli 2015 stellte die zuständige Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung ein (U- act. beigezogene Akten, Einstellungsverfügung vom 20. Juli 2015). Gegen diese Verfügung erhob der Beschuldigte am 31. August 2015 (recte: 31. Juli 2015) Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern und beantragte, die Einstellungsverfügung vom 20. Juli 2015 im Strafverfahren gegen C._____