habe dann zum Beschuldigten gesagt, er werde sich bei den Banken bzw. Partnern informieren. Daraufhin habe der Beschuldigte seine Stimmlage geändert und gesagt, wenn er das mache, werde er dies nicht überleben (U- act. 10.1.01, Frage 11). Er sei sehr perplex gewesen, habe die Aussage ernst genommen und sei kurz darauf gegangen (U-act. 10.1.01, Fragen 11 und 13) Er habe die Geschäftspartner schlussendlich trotzdem kontaktiert, diese hätten aber nie Zeit gehabt, um sich mit ihm zu befassen (U-act. 10.1.01, Fragen 17 und 22).