Kantonsgericht Schwyz 21 4. a) Sodann wird dem Beschuldigten in Anklageziffer 2 vorgeworfen, am 18. Oktober 2011, um ca. 19:00 Uhr, zu A.________ sinngemäss gesagt zu haben, er werde es nicht überleben, wenn er die Geschäftspartner kontaktieren würde, bzw. dass er sich in grosse Gefahr begebe, wenn er mit nicht involvierten Personen über die Geschäfte spreche. In der Folge habe A.________ die Geschäftspartner jedoch trotzdem kontaktiert. Der Beschuldigte habe seine Aussage wissentlich und willentlich in der Absicht gemacht, A.