An der Berufungsverhandlung vom 23. Januar 2018 gab der Beschuldigte sodann an, er sei in den ganzen Compliance-Ablauf eingebunden, wenn ein Geschäft zustande käme. Dabei sei nicht nur die Geheimhaltung ein wichtiger Punkt, sondern auch dass man sich ordentlich verhalte. Er habe immer deutlich gemacht, dass die Geschäfte unter Hochspannung stünden und wer sich falsch verhalte, der habe Probleme (STK 2017 12, KG-act. 41, S. 5 Frage 22).