10.1.05, Frage 16). Er sei wütend gewesen und habe es wohl nicht ertragen können, wenn man bei den Geschäftspartnern nachfragen wollte (U-act. 10.1.05, Frage 18). Er wisse nicht, ob der Beschuldigte diese Äusserungen ernst gemeint habe (U-act. 10.1.05, Frage 22). Am Ende des Treffens habe der Beschuldigte zu A.________ und C.________ gesagt, dass sie auf keinen Fall mit den Geschäftsmännern Kontakt aufnehmen dürfen, sonst würden sie umgebracht (U-act. 10.1.05, Frage 25). Der Beschuldigte habe ihn eigentlich auch hintergangen, indem er ihm immer wieder gesagt habe, dass A.________ das Geld bekommen werde. Letzterer schulde ihm Fr. 1.6 Millionen.