_ erzählt, dass der Beschuldigte ihn bedroht habe in der Zeit, als er ausgetreten sei. Sie hätten das schon mehrfach gehört, dass sie beim Frühstuck fehlen würden, wenn sie dies oder das machen würden; insbesondere wenn sie Geschäftspartner kontaktieren würden (U-act. 10.1.06, Frage 11 und 13). Er habe sich durch diese Aussagen schon immer bedroht gefühlt (U- act. 10.1.06, Frage 14). Die Äusserung in Luzern habe er zur Kenntnis genommen und es seinem Anwalt überlassen, ob er eine Anzeige machen soll (U-act. 10.1.06, Frage 15). Er habe die Äusserung so verstanden, dass der Beschuldigte jemanden beauftragen würde, ihn und A.___