bb) Am 26. April 2016 befragte die Staatsanwaltschaft C.________ (U- act. 10.1.06). Er habe sich zusammen mit A.________ und dem Beschuldigten im September 2013 im Restaurant „CHA CHA“ in Luzern getroffen und sei während dieses Treffens ungefähr für zehn Minuten ausgetreten. Als er danach zurückgekommen sei, habe der Beschuldigte gesagt, dass er (C.________) und A.________ sehr gefährlich leben würden, wenn sie gewis- Kantonsgericht Schwyz 13