heit gegeben, während laufender Frist zur Einreichung einer Berufungserklärung seine Berufungsanträge zu konkretisieren (STK 2017 13, KG-act. 5). Mit Eingabe vom 23. März 2017 (Poststempel 26. März 2017) reichte C.________ einen Nachtrag zu seiner Berufungserklärung ein und beantragte was folgt (STK 2017 13, KG-act. 7): Das Urteil wird vollumfänglich angefochten. Der Beschuldigte sei gemäss der Anklage der Staatsanwaltschaft vom 09.06.16 zu verurteilen. 1. Der Nötigung im Sinne vom Art. 181 StGB 2. Der versuchten Nötigung im Sinn vom Art. 181 StGB iVm Art. 22 Abs. 1 StGB 3. Der üblen Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 StGB