An der Hauptverhandlung vom 14. Dezember 2016 stellte der Verteidiger folgende Anträge (Vi-act. 24): 1. Es sei der Beschuldigte, D.________ von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen. 2. Es seien die Kosten des Verfahrens dem Anzeigeerstatter A.________ aufzuerlegen eventualiter auf die Staatskasse zu nehmen und es sei dem Beschuldigten, D.________, eine angemessene Genugtuung sowie eine Entschädigung in der Höhe von CHF 10'000 zuzüglich 8 % MWST zuzusprechen.