1 StGB, begangen dadurch, dass er jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigte oder verdächtigte, bei folgendem Sachverhalt: Am Freitag, 31. Juli 2015, versandte D.________ von Wollerau SZ aus eine Eingabe an das Kantonsgericht Luzern, in welcher er A.________ und C.________ als "verbrecherisches Duo" bezeichnete. D.________ wusste, dass diese Äusserung geeignet war, A.________ in dessen Ehre zu verletzen. Dennoch schrieb er diese Äusserung willentlich in einer Eingabe an das Kantonsgericht Luzern und reichte diese ein.