__ in Angst und Schrecken. Sie fühlten sich dadurch bedroht und befürchteten, dass D.________ jemanden beauftragen könnte, sie zu töten. D.________ machte diese Aussagen bzw. Drohungen wissentlich und willentlich gegenüber A.________ und C.________ in der Absicht, diese damit einzuschüchtern und dazu zu bringen, die Geschäftspartner bzw. andere Personen nicht zu kontaktieren und keine weiteren Nachforschungen über die Geschäfte anzustellen. Er nahm es zumindest in Kauf, dass sie die angedrohten Nachteile ernst nahmen und dadurch in Angst und Schrecken versetzt wurden.