13. Zufertigung an die amtliche Verteidigerin (2/R), den unentgeltlichen Rechtsvertreter der Privatklägerin (2/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (1/A), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) und die Vorinstanz (1/ü) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/ES, mit den Akten), Amt für Justizvollzug (1/R, zum Inkasso und Vollzug samt Formular zur DNA-Löschungsmeldung), die Kantonspolizei (1/R betr. Ziff. 7), das Amt für Migration (1/R), mit Formular an die KOST und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).