b) Der unentgeltliche Rechtsbeistand wird erstinstanzlich aus der Staatskasse mit Fr. 10'340.45 (inkl. Auslagen und MWST; Fr. 180.00 Stundenansatz; Fr. 19'080.35 abzüglich der bereits erhaltenen Akontozahlung von Fr. 8'739.90) und zweitinstanzlich mit Fr. 2‘200.00 (inkl. Auslagen und MWST) entschädigt.