b) Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 5‘200.00 (inkl. Kosten der Anklagevertretung von Fr. 1‘200.00, exkl. Kosten des Übersetzers von Fr. 280.00) werden zur Hälfte (Fr. 2‘600.00) dem Beschuldigten auferlegt und gehen im Übrigen zu Lasten des Staates. c) Bezüglich der Kosten für die amtliche Verteidigung, den Anwalt der ersten Stunde und die unentgeltliche Verbeiständung bleiben Ziff. 10 und 11 vorbehalten. 10. Amtliche Verteidigung: