in deren körperlicher Integrität anzugreifen respektive ihr Schmerzen zuzufügen. e) Als G.________ sich mit einem Fusstritt aus der in lit. d) beschriebenen Lage lösen konnte und wieder auf ihren Füssen stand, nahm der Beschuldigte die Werkzeugkiste und schwang diese in Richtung von G.________, ohne sie mit der Kiste getroffen zu haben. (versuchte einfache Körperverletzung, Ziff. 1.4.b). Der Beschuldigte handelte mit Wissen und Willen, mithin vorsätzlich. Der Beschuldigte schwang die Werkzeugkiste gezielt gegen G.________ mit dem Vorhaben, G.________ mit der Werkzeugkiste zu treffen oder nahm mindestens in Kauf, G.__