Der Beschuldigte setzte sich danach am Boden kniend auf G.________, die auf dem Rücken am Boden lag, behändigte aus einer Werkzeugkiste ein Teppichmesser, schob die Klinge aus dem Schaft, hielt das Messer für kurze Zeit, ca. 2 bis 3 Sekunden mit der stumpfen oder scharfen Messerkante an den Hals von G.________ und sagte ihr sinngemäss, er schneide ihr die Kehle durch, er bringe sie um. G.________ antwortete darauf sinngemäss, dann solle der Beschuldigte sie umbringen, dies sei ihr egal. Der Beschuldigte liess danach von G.________ ab. G.________ hatte Angst davor, dass der Beschuldigte sie töten würde. (Drohung: Ziff. 1.4.c).