10. Amtliche Verteidigung: a) Es wird Vormerk genommen, dass RA B.________ als Anwalt der ersten Stunde aus der Staatskasse mit Fr. 740.45 entschädigt worden ist. b) Die amtliche Verteidigerin RA B.________ wird aus der Staatskasse mit Fr. 7'215.35 (inkl. Auslagen und MwSt.; Fr. 180.-- Stundenansatz; Fr. 22'275.75 abzüglich der bereits erhaltenen Akontozahlung von Fr. 13'116.40 und Fr. 1'944.-- [gemäss Einstellungsverfügung]) entschädigt. c)